Wer ein Unternehmen führt trägt Verantwortung, diese Verantwortung kann auch im Insolvenzverfahren in Ihren Händen bleiben.
Das Eigenverwaltungsverfahren bietet mittelständischen und großen Unternehmen die Möglichkeit, das Insolvenzverfahren selber führend zu gestalten und den Geschäftsbetrieb fortzuführen. Die Besonderheit: die Geschäftsleitung darf in der Insolvenz selber über die Vermögensgegenstände verfügen, es wird auf die Einsetzung eines Insolvenzverwalters oder einer Insolvenzverwalterin verzichtet. Das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmungen) aus dem Jahr 2012 sollte die Eigenverwaltung stärken und somit den Anreiz für frühzeitige Insolvenzanträge schaffen. Die Eigenverwaltung kann ausschließlich im regulären Insolvenzverfahren und im Insolvenzplanverfahren, nicht jedoch im Verbraucherinsolvenzverfahren (§ 312 Abs. 2 Insolvenzordnung) angeordnet werden.
Um Missbrauch vorzubeugen, wurden 2021 die Voraussetzungen der (vorläufigen) Eigenverwaltung jedoch erhöht.
Ein*e vom Gericht bestellte*r (vorläufiger) Sachwalter*in stellt sicher, dass es zu keiner Benachteiligung der Gläubiger und Gläubigerinnen kommt und insolvenzrechtliche Regeln eingehalten werden. Im Gegensatz zum Insolvenzverwalter oder der Insolvenzverwalterin übernimmt dieser in der Regel jedoch nur eine Überwachungsfunktion über die Einhaltung insolvenzrechtlicher Bestimmungen. Er greift nicht operativ ein.
Dies bedeutet, dass schon mit Stellung des Insolvenzantrages die vorläufige Eigenverwaltung erlangt werden kann und so die Vorteile des Verfahrens schon ab Antragstellung greifen.
Die Eigenverwaltung bedarf ähnlich wie das Schutzschirmverfahren perfekter Vorbereitung, um das Gericht zu überzeugen, dass es durch die Eigenverwaltung zu keiner Gläubigerbenachteiligung kommt. Nach Abschluss des Verfahrens sind Sie jedoch von Ihren Schulden befreit und können Ihr Unternehmen regulär fortführen.
Unsere Expert*innen haben das Know-How um mit Ihnen zu analysieren, ob ihr Unternehmen die Anforderungen für das Verfahren in Eigenverantwortung erfüllt. Und entwickelt mit ihnen gemeinsam ein fundiertes Sanierungskonzept. So behalten Sie die Handlungsfähigkeit und können Ihr Unternehmen verantwortlich durch schwere Zeiten führen.